Egal ob öffentliche oder betriebliche Geh- und Verkehrswege, in der Regel gilt: Geräumte Flächen müssen gestreut werden.
In jeder Kommune gibt es dafür klare Vorgaben, welche Räum- und Streumittel eingesetzt werden dürfen und wie diese anzuwenden sind. Häufig gibt es auch für spezielle Bereiche, wie zum Beispiel Wasserschutzgebiete oder Biotope, nochmal gesonderte Vorgaben.
Klären Sie vor Verwendung eindeutig, wie und womit gearbeitet werden darf.