Barrierefreiheit Einstellungen

Wer ist für den Winterdienst verantwortlich?


Generell gilt: Die Sicherung von Gefahren auf Grundstücken ist Aufgabe des Eigentümers. Jedoch wird in vielen Miet- oder Pachtverträgen die Verkehrssicherungspflicht vom Eigentümer auf den Mieter oder Pächter übertragen.

Sind Unternehmen oder Vereine selbst Eigentümer der genutzten Immobilien, sind sie selbst für die Einhaltung und Umsetzung der „Verkehrssicherungspflicht“ verantwortlich.

Vereine, Unternehmen und Arbeitgeber sind im Rahmen der Arbeitssicherheit verpflichtet Sicherungsmaßnahmen zum Schutz ihrer Mitarbeiter beziehungsweise Mitglieder und Besucher zu treffen.